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  1. Zweck

Die Kunsteisbahn Oberwynental ist ein regionaler Treffpunkt. Es soll die Bedürfnisse in Bezug auf Sport (Leistungs- und Freizeitsport), Plausch, aktive und passive Erholung, Freizeitgestaltung, Erhaltung bzw. Wiedererlangung der Gesundheit sowie Fitnessförderung erfüllen. Die Anlage darf von jedermann benützt werden und untersteht dieser Betriebsordnung. Vorbehalten bleiben Anlageteile, die aus betrieblichen Gründen oder anderweitig belegt sind.

  1. Organisation

Die Kunsteisbahn Oberwynental wird in der Rechtsform einer Genossenschaft betrieben.

  1. Allgemeines

Diese Betriebsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Anlage. Sie bezweckt einen sauberen, unfallfreien und geordneten Betrieb. Die Betriebsordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Betreten der Anlage anerkennt jeder Besucher diese Betriebsordnung und alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen.

  1. Betriebszeiten

Die Betriebszeiten der Anlage werden durch die Kunsteisbahn Oberwynental festgesetzt und sind beim Eingang zur Anlage und auf Internet (www.kunsteisbahn.ch) ersichtlich. Wegen äusseren Umständen, durch grössere Anlässe, Events oder Spiele kann es zu Einschränkungen, Verschiebungen, Ausfall oder sogar einer späteren Saisoneröffnung resp. früheren Schliessung des öffentlichen Eislaufs kommen. Die Kunsteisbahn Oberwynental orientiert jeweils an der Kasse resp. im Internet.

  1. Benützungsgebühren
  • Die Anlagen sind gegen Entrichtung einer Eintrittsgebühr, gegen Vorweisen eines gültigen Eintrittsausweises oder gemäss vertraglicher Vereinbarung zugänglich. Es werden Einzeleintritte und Mehrfacheintritte abgegeben. Abonnemente berechtigen innerhalb der auf dem Abo angegebenen Frist zu beliebig vielen Eintritten. Diese müssen bei jedem Besuch unaufgefordert vorgewiesen werden. Bei ungültigem Eintrittsbillet ist eine Busse von CHF 50.- plus Billetkosten zu entrichten. Abonnemente verfallen nach Ablauf der angegeben Gültigkeit entschädigungslos.
  • Das Erheben von Eintrittsgebühren für Veranstaltungen bleibt im Ermessen der Kunsteisbahn Oberwynental.
  1. Besucherregelung Restaurant während des öffentlichen Eislaufes
  • Besucher des Restaurants bezahlen keinen Eintritt.
  1. Benützungsreglement
  • Schulklassen müssen die Kunsteisbahn unter Führung der verantwortlichen Lehrperson geschlossen betreten und verlassen. Verbleiben Schüler nach offiziellem Unterrichtsende in der Anlage haben Sie sich der Betriebsordnung zu unterstellen.
  • Kinder unter 7 Jahren dürfen sich auf der Kunsteisbahn nur in Begleitung Erwachsener aufhalten.
  • Besucher sind zu Anstand und gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet.
  • Personen mit ansteckenden Krankheiten sowie Betrunkene bzw. unter Drogen stehende haben keinen Zutritt. Das Mitführen jeglicher Waffen ist untersagt.
  • Die Benützung der Anlage hat mit aller Sorgfalt zu geschehen. Die Besucher haften für alle Schäden und Verunreinigungen, die sie, unter Missachtung der normalen Sorgfaltspflicht, an den Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen verursachen. Das Beschädigen von Einrichtungen durch Schlittschuhe ist zu vermeiden.
  • Eisläufer mit Mietschlittschuhen dürfen sich ausserhalb der Eisflächen nur auf den dafür vorgesehenen Gummibahnen bewegen. Die Eisflächen dürfen nur mit Schlittschuhen betreten werden, ausgenommen sind Funktionäre und das Betriebspersonal.
  • Das Betreten der Eisfläche während der Eisreinigung mit der Maschine ist verboten. Beim öffentlichen Eislauf darf die Eisfläche erst nach Freigabe durch das Eisbahnpersonal wieder betreten werden.
  • Hockeyspielen während des öffentlichen Eislaufs nur innerhalb der abgesperrten Fläche. Es sind nur Softpucks erlaubt.
  • In der Anlage ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Für Abfälle sind die Abfalleimer zu benützen.
  • Der Betrieb eigener Musikapparate ist in der Anlage nicht gestattet Ausnahme ECM während den reservierten Eiszeiten zu Übungszwecken.
  • Hunde sind auf der ganzen Anlage verboten.
  • Beim Hockey spielen wird empfohlen, Helm, Handschuhe, Ellbogen- und Schienbeinschoner zu tragen. Zudem wird empfohlen, beim Schlittschuhlaufen Handschuhe zu tragen.
  • Die üblichen Regeln des Anstandes sind einzuhalten, jegliche Formen diskriminierenden Verhaltens werden nicht geduldet.
  • Notausgänge und Fluchtwege, Ein- und Ausgänge, Korridore und Treppen sind jederzeit freizuhalten und dürfen nicht verstellt werden.
  • In sämtlichen Garderoben, Duschen und Garderobenkorridoren gilt ein Alkohol- sowie ein Ess- und Trinkverbot. Garderoben und andere zugewiesene Räume sind aufgeräumt zu verlassen.
  • In der ganzen Anlage herrscht ein generelles Rauchverbot.
  • Der Konsum von Drogen jeglicher Art ist in der gesamten Anlage verboten.

7.1 Auf der Eisfläche verboten:

  • Wegwerfen von Papier, Abfällen, usw.
  • Essen und trinken
  • Sitzen auf den Abschrankungen und Banden
  • Beschädigung des Eises
  • Werfen von Schneebällen

Durch die Beachtung dieser Vorschriften helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden.

  1. Eisreservationen

8.1 Reservationen und Bezahlung

Reservationen erfolgen schriftlich per Post, per E-Mail oder in Absprache mit dem Betriebsleiter. Die Eisvermietung ist durch die Geschäftsbedingungen geregelt. Die Eismiete ist gemäss Vertrag oder gegen Rechnung zu bezahlen.

8.2 Eisreservation in der Vor- und Nachsaison

Aus wirtschaftlichen Gründen ist es der Kunsteisbahn Oberwynental vorbehalten, Termine für Eisreservationen in der Vor- und Nachsaison so zu verschieben, dass die Betriebsdauer ökonomisch bleibt und nicht allzu grosse Lücken aufweist. Der Kunde wird in jedem Fall informiert.

8.3 Annullation und eingeschränkter Betrieb

Bei einer Annullation oder Rückgabe des reservierten Eises gelten die Geschäftsbedingungen.

Kann wegen Reparaturen, Unterhaltsarbeiten, vorübergehender oder dauernder Einstellung des Kunsteisbahnbetriebes das Mietobjekt nicht oder nur teilweise benützt werden, so kann der Mieter bei der Vermieterin ein Ersatzdatum beanspruchen.

8.4 Garderoben

Es ist auf Ordnung und Sauberkeit der Anlage zu achten. Eine zusätzliche Garderobe wird von den Eismeistern zugeteilt bei grossen Mannschaften. Die zusätzlichen Garderoben sind nicht garantiert, wenn mehrere Mannschaften das Eis reserviert haben. Der Eismeister entscheidet bezüglich der Garderobenbelegung. Falls der Mieter keine zusätzliche Garderobe erhält, muss er dies der Vermieterin per E-Mail mitteilen, damit dies nicht fakturiert wird. Bei Ligamannschaften dürfen die Garderoben maximal 1 1/4 Stunden vor Spielbeginn bezogen werden und müssen spätestens 45 Minuten nach Matchende verlassen sein. Bei Funteams können die Garderoben höchstens 60 Minuten im Voraus bezogen werden und nach Spielende gilt die gleiche Regelung, wie bei den Ligateams. Wenn eine Mannschaft die Garderobe länger als 45 Minuten nach Spiel- oder Trainingsende benutzt, ist die Kunsteisbahn Oberwynental berechtigt, zusätzlich CHF 30.- für jeweils 30 Minuten zu berechnen.

8.5 Eisreinigung

Die Eisreinigung ist Bestandteil der gemieteten Eiszeit. Über die gewünschten Eisreinigungen hat die Mieterin den Vermieter zu informieren.

8.6 Priorisierung bei der Eisvergabe

  1. Priorität: ECM, SCR und Red Lions
  2. Priorität Meisterschaftsspiele
  3. Priorität Hobbyteams mit Sitz in Heimrecht in Reinach
  4. Priorität Funteams
  5. Priorität Vereine und Firmen

8.7 Termin Eisreservationsplanung

Eisreservationen können ab Anfangs Januar für die folgende Saison getätigt werden. Diese sind telefonisch oder elektronisch an die verantwortliche Person zu richten. Vorher eintreffende Reservationsbegehren werden nicht berücksichtigt.

  1. Schlussbestimmungen

9.1 Verstoss gegen die Betriebsordnung

Bei Zuwiderhandlungen oder schwerwiegenden Verstössen gegen diese Betriebsordnung oder bei Nichtbefolgung der Anweisungen des Betriebspersonals können Fehlbare befristet oder unbefristet ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Anlage gewiesen- oder mit einem Hausverbot bestraft werden. Für die Wegweisung liegt die Kompetenz beim Betriebspersonal.

9.2 Verantwortlichkeitsausschluss

Die Kunsteisbahn Oberwynental und ihr Personal lehnen jegliche Verantwortlichkeit bei Schäden ab, die aus Unfall, Verletzung, Krankheit oder medizinischer Unverträglichkeiten resultieren. Der Besucher nutzt die vorhandene Infrastruktur auf eigenes Risiko und Verantwortung. Die Kunsteisbahn Oberwynental und ihr Personal lehnen ausserdem jegliche Haftbarkeit in Fällen von Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen von persönlichen Effekten ab. Fundgegenstände werden an der Kasse abgegeben. Die Kunsteisbahn Oberwynental kann für Spiel- und Trainingsausfälle nicht haftbar oder schadenersatzpflichtig gemacht werden, welche durch äussere Umstände (klimatische Bedingungen, Stromausfälle, Maschinendefekte etc.) verursacht oder beeinflusst sind.

Diese Betriebsordnung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann jederzeit den Verhältnissen oder speziellen Anlässen angepasst werden.

9.3 Inkraftsetzung

Diese Betriebsordnung tritt per 1. Juli 2010 in Kraft. Die Betriebsordnung wurde am 28.08.2017 geändert.

  • Bitte beachten Sie die Informationstafeln und die Internetseite (kunsteisbahn.ch)
  • Beschwerden und Verbesserungsvorschläge sind schriftlich begründet an die Kunsteisbahn Oberwynental zu richten.

9.4 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, ist der Gerichtsstand am Sitz der Kunsteisbahn Oberwynental. Als anwendbares Recht vereinbaren die Parteien Schweizerisches Recht.

Kunsteisbahn Oberwynental, Im Moos, 5734 Reinach AG

Die Betriebsleitung